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Ein Familienstammbuchführt jede, bei einem deutschen Standesamt eingetragene Familie bei ihren persönlichen Unterlagen. Die Bezeichnungen "Stammbuch" und "Stammbuch der Familie" sind auch gebräuchlich. |
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Familienstammbuch von 1906, 1930 und 1977. |
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Es enthält beglaubigten Abschriften der staatlichen Personenstandsregister. Diese geben auf den ersten Seiten Auskunft über Herkunft und Konfession der Ehepartner und deren Eltern. Auf den weiteren mitunter 12 Seiten, welche für die möglichen Kinder vorgesehen sind, befinden Bescheinigungen der Kirche über die Eheschließung und die Taufen sowie Sterbebeurkundungen für alle legitimierten Familienmitglieder. Diese Familienstammbücher sind eine der jüngsten und häufigsten Quellen der Familiengeschichte, weil sie im Staatsgebiet des Deutschen Kaiserreichs ab dem 1. Januar 1876 verpflichtend, flächendeckend eingeführt wurden. Ausgestellt wird das Buch am Tag der standesamtlichen Eheschließung und dabei an die frisch verheirateten Partner, früher jedoch nur an den Ehemann, übergeben. |
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Ein Fall war mir begegnet, wo zwischen Geschwistern ein Blatt übersprungen wurde. Dabei hat ein Kind nur wenige Tage überlebt oder war bereits tot geboren. |
Seite 2-3 eines Familienstammbuchs ausgestellt 1906 in Leipzig.
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